Stiftung
Home
Überblick über die Gesellschaft
Einleitende Übersicht
Liechtenstein
Gesellschaftsformen
Aktiengesellschaft
Anstalt
Treuunternehmen reg.
Stiftung
Trust
Errichtung einer Gesellschaft in Liechtenstein
Kosten und Gebühren
Zusammenfassung
Kontaktadressen

Hinweis

Datenschutz
– Die Stiftung kann errichtet werden als:
· privatnützige Stiftung, insbesondere als Familienstiftung;
· gemeinnützige Stiftung.
– Der Stifter widmet für einen spezifischen Zweck Vermögen und bestimmt die Begünstigtenrechte.

– Die Stiftung zahlt als Privatvermögensstruktur lediglich eine Steuer in Höhe von CHF 1'800 jährlich.
– Weder die Zuwidmung von Vermögen an die Stiftung noch die Verteilung an die Begünstigten oder der erzielte Gewinn unterliegen einer weiteren Besteuerung.

– Das oberste Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat, welcher auch die Geschäftsführung wahrnimmt.
– Der Stifter kann ein oder mehrere weitere Organe, z.B. Protektoren, Kollatoren und eine Revisionsstelle vorsehen.
–

Durch die Schaffung vorbehaltener Stifterrechte kann sich eine natürliche Person als Stifter über den Stiftungsakt hinaus das Recht zum Widerruf der Stiftung und Änderung der Stiftungsdokumente sichern.

– Wenn die Stiftung kommerzielle Zwecke verfolgt, muss eine Jahresrechnung erstellt, von der Revisionsstelle überprüft und bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung eingereicht werden.

– Das Mindestkapital für die Errichtung einer Stiftung beträgt CHF 30'000.