Stiftung
Home
Überblick über die Gesellschaft
Einleitende Übersicht
Liechtenstein
Gesellschaftsformen
Aktiengesellschaft
Anstalt
Treuunternehmen reg.
Stiftung
Trust
Errichtung einer Gesellschaft in Liechtenstein
Kosten und Gebühren
Zusammenfassung
Kontaktadressen

Hinweis

Datenschutz
Die Stiftung kann errichtet werden als:
· privatnützige Stiftung, insbesondere als Familienstiftung;
· gemeinnützige Stiftung.
Der Stifter widmet für einen spezifischen Zweck Vermögen und bestimmt die Begünstigtenrechte.

Die Stiftung zahlt als Privatvermögensstruktur lediglich eine Steuer in Höhe von CHF 1'800 jährlich.
Weder die Zuwidmung von Vermögen an die Stiftung noch die Verteilung an die Begünstigten oder der erzielte Gewinn unterliegen einer weiteren Besteuerung.

Das oberste Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat, welcher auch die Geschäftsführung wahrnimmt.
Der Stifter kann ein oder mehrere weitere Organe, z.B. Protektoren, Kollatoren und eine Revisionsstelle vorsehen.

Durch die Schaffung vorbehaltener Stifterrechte kann sich eine natürliche Person als Stifter über den Stiftungsakt hinaus das Recht zum Widerruf der Stiftung und Änderung der Stiftungsdokumente sichern.

Wenn die Stiftung kommerzielle Zwecke verfolgt, muss eine Jahresrechnung erstellt, von der Revisionsstelle überprüft und bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung eingereicht werden.

Das Mindestkapital für die Errichtung einer Stiftung beträgt CHF 30'000.