Aktiengesellschaft (AG)
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Hinweis

Datenschutz
– Die Aktiengesellschaft ist für alle wirtschaftlichen Zwecke geeignet. Insbesondere für:
· internationale Handelsgeschäfte oder
· als Holdingstruktur für Tochtergesellschaften.

– Die Aktiengesellschaft zahlt als Privatvermögensstruktur lediglich eine Steuer in Höhe von CHF 1'800 jährlich.
– Die Couponsteuer von 4% auf ausgeschüttete Dividenden wird für nach dem 1. Januar 2011 lukriertes Vermögen nicht mehr erhoben.
– Die erzielten Gewinne unterliegen keiner weiteren Besteuerung.

– Es kann zwischen Inhaber- und Namenaktien gewählt werden. Der Minimalbetrag des Nennwertes ist nicht gesetzlich geregelt. Die Ausgabe von Stimmrechtsaktien ist zulässig.
– Die Generalversammlung der Aktionäre bildet das oberste Organ.
– Der Verwaltungsrat leitet und führt die Geschäfte der Gesellschaft.
– Der Revisionsstelle obliegt die Überprüfung der Jahresrechnung sowie die Berichterstattung an die Generalversammlung.
– Die von der Generalversammlung beschlossene Jahresrechnung ist bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung einzureichen.

– Das Mindestkapital für die Errichtung einer Aktiengesellschaft beträgt CHF 50'000.