Aktiengesellschaft (AG)
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Hinweis

Datenschutz
Die Aktiengesellschaft ist für alle wirtschaftlichen Zwecke geeignet. Insbesondere für:
· internationale Handelsgeschäfte oder
· als Holdingstruktur für Tochtergesellschaften.

Die Aktiengesellschaft zahlt als Privatvermögensstruktur lediglich eine Steuer in Höhe von CHF 1'800 jährlich.
Die Couponsteuer von 4% auf ausgeschüttete Dividenden wird für nach dem 1. Januar 2011 lukriertes Vermögen nicht mehr erhoben.
Die erzielten Gewinne unterliegen keiner weiteren Besteuerung.

Es kann zwischen Inhaber- und Namenaktien gewählt werden. Der Minimalbetrag des Nennwertes ist nicht gesetzlich geregelt. Die Ausgabe von Stimmrechtsaktien ist zulässig.
Die Generalversammlung der Aktionäre bildet das oberste Organ.
Der Verwaltungsrat leitet und führt die Geschäfte der Gesellschaft.
Der Revisionsstelle obliegt die Überprüfung der Jahresrechnung sowie die Berichterstattung an die Generalversammlung.
Die von der Generalversammlung beschlossene Jahresrechnung ist bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung einzureichen.

Das Mindestkapital für die Errichtung einer Aktiengesellschaft beträgt CHF 50'000.